Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1844/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 2009, mit dem sein Antrag auf Gewäh-rung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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