Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 2076/09

Tenor

1. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Bescheid des Beklagten vom 27. April 2009 rechtswidrig ist und die Kläger bis zum Beginn des Unterrichts in der weiterführenden Schule im Schuljahr 2009/2010 einen Anspruch auf Wieder¬holung des Prognoseunter¬richts für den Kläger zu 3. hatten.

2. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Beklagte.


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