Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 2908/09

Tenor

Der Antrag wird abge¬lehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsver-fahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 460,91 Euro festgesetzt.


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