Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1370/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwert-festsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf bis zu 65.000,00 € festge-setzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.