Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 728/09

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 24.511,79 € festgesetzt.


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