Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 481/10

Tenor

Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000,-- € festgesetzt.


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