Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 2265/08

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Beklagten abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der durch das Verwaltungsgericht erfolgten Festsetzung – auch für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 1.141,69 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.