Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1195/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfah¬rens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulas¬sungsverfahren auf1.900 Euro festgesetzt.


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