Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 3242/07

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurück-gewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreck¬baren Betrages ab¬wenden, wenn nicht der jewei¬lige Vollstreckungsgläubiger vor der Voll¬stre¬ckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstre¬ckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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