Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 993/07

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfah-rens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck¬bar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreck¬baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 728,41 Euro festgesetzt.


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