Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1864/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf die Wertstufe bis 30.000,- € festgesetzt.


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