Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1057/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschieben-den Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Polizeipräsidiums N. vom 27. Juli 2010 - VG Düsseldorf 2 K 4894/10 - wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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