Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 268/10

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die An-tragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfah¬ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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