Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 2088/10

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge¬lehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsver-fahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsver¬fahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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