Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2142/08

Tenor

Die Berufungen werden zurückgewiesen.

Der Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.


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