Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1847/09

Tenor

Das angegriffene Urteil wird geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens bei-der Rechtszüge.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Voll-streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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