Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1200/10

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.000,- Euro festgesetzt.


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