Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 3225/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das angegriffene Urteil ist wirkungslos.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Kläger.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.


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