Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1374/10

Tenor

Der Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antrag-stellerin vor dem Verwaltungsgericht Münster – 1 K 1745/10 – gegen die kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung des Antragsgegners vom 22. Juli 2010 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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