Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2109/10

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 30. Juli 2010 wird zu¬rückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsver-fahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsver-fahren auf 10.000 EUR festgesetzt.


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