Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 467/10

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


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