Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 2288/09

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Beru-fung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 21. August 2009 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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