Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1472/10

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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