Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2567/09

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskosten-freien Zulassungsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.


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