Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1481/10

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Oktober 2010 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.