Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1598/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5578/10 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 31. August 2010 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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