Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1491/10

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Der An¬tragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfah¬ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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