Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1626/10

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. No-vember 2010 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 24,14 Euro festgesetzt.


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