Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1215/10

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Ver-waltungsgerichts Köln vom 29. April 2010 wird zu-rückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah-rens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll¬streck-bar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je¬weils zu voll-streckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Berufungsverfahren auf 100.000,-- Euro fest¬gesetzt.


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