Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 367/09

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der durch das Verwaltungsgericht erfolgten Festsetzung – auch für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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