Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 2290/10

Tenor

Die Berufung wird zugelassen, soweit die Klage gegen die im angefochtenen Steuerbescheid ver-fügte Aufforderung zur sofortigen Zahlung abgewie-sen wurde. Im Übrigen wird der Zulassungsantrag abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens, soweit der Antrag abgelehnt wurde.

Der Streitwert für das Antragsverfahren, soweit der Antrag abgelehnt wurde, wird auf 3.308,50 Euro festgesetzt.


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