Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 202/09

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf bis zu 16.000,00 Euro fest-gesetzt.


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