Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 14/11

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. 1. 2011 ist mit Ausnahme der Streitwertfest-set¬zung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens bei¬der Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfah-ren auf 2500,- Euro festgesetzt.


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