Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 15/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 500,00 EUR festgesetzt.


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