Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 B 1595/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 6780/10 gegen den Besitzeinweisungsbeschluss vom 10. September 2010 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 EUR festgesetzt.


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