Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1649/10

Tenor

Die Beschwerde der Antraggegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 17. November 2010 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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