Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 E 1202/10

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert:

Der Klägerin wird unter Beiordnung von Rechtsan-wältin L. aus L1. Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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