Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 662/10

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens ein-schließlich der außergerichtlichen Kosten der Bei-geladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


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