Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 87/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2010 wird auf Kosten des Antragstel-lers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerde¬verfah¬ren auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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