Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 277/10

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Be-schlüsse des Verwaltungsgerichts Münster vom 15. November 2010 werden auf Kosten des jeweiligen Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfah-ren wird auf 5.000, Euro festgesetzt.


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