Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 63/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwer-deverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 1.500,-- Euro festgesetzt.


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