Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 23/11

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entschei¬dung verbunden.

Die Beschwerden der Antrag¬steller gegen die Be¬schlüsse des Verwaltungs¬gerichts Aachen vom 13. Dezember 2010 werden auf Kosten des jeweili¬gen Antragstellers zurückgewie¬sen.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfah¬ren wird auf 5.000, Euro festgesetzt.


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