Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 814/10

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. Juni 2010 geändert.

Der Streitwert wird auf 150.000, Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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