Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1722/10

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. November 2010 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfah¬rens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfah-ren auf 10.000,- EUR festgesetzt.


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