Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 215/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt.


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