Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 18/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.200,- Euro festgesetzt.


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