Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2099/10

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 1.000.000,- Euro festgesetzt.


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