Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 7/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 13. Dezember 2010 wird auf Kosten des An¬trag¬stel-lers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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