Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2314/10

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klä-gerin.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.270,03 Euro festgesetzt.


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