Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 25/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Dezember 2010 wird auf Kosten der An¬trag-stellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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